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Aschewolke - Minderung: ja, Schadensersatz: nein!1.
Bei der Luftraumsperre wegen Vulkanasche trägt der Reiseveranstalter
das Preisrisiko, weshalb der Reisende auch zu einer Minderung berechtigt
ist.
2. Da bei höherer Gewalt kein Verschulden des Veranstalters vorliegt, haftet er nicht auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit. |