Zwar
ist bei südlichen Urlaubszielen mit kleineren Beeinträchtigungen
der Wasserversorgung zu rechnen, so dass für solche Fälle keine
Minderung angesetzt werden kann. Sofern aber die gesamte Reisedauer hinweg
kein fließendes Wasser zur Verfügung steht und die Versorgung
nur über Tankwagen erfolgt, so liegt ein Reisemangel vor. Die Urlauber
konnten daher den Reisepreis um 20% mindern.