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Auch ältere Menschen dürfen Urlaub machen!Vom
Reiseveranstalter kann nicht verlangt werden, ältere, pflegebedürftige
Menschen im Rahmen ihres Urlaubs von anderen Reisenden abzusondern und
zu isolieren. Daher ist ein Hotel mit überwiegend pflegebedürftige
Gästen auch kein minderungsrelevanter Reisemangel. Es muss dem Veranstalter
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