Bei
Ersatzunterkunft darf kein Zeitdruck entstehen!
Wird
vor Reisebeginn ein vom Veranstalter angebotenes Ersatzquartier vom Reisenden
angenommen - etwa weil das eigentlich gebuchte Hotel noch nicht fertig
ist-, so ist dies eine einvernehmliche Vertragsänderung. Einen Reisemangel
kann man dann später wegen des geänderten Hotels nicht mehr geltend
machen. Bei der Stellung einer Ersatzunterkunft muss jedoch das Angebot