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Gepäckverspätung bei Pauschalreise - auch der Veranstalter ist dran!

Kommt das Gepäck eines Pauschalreisenden am Urlaubsort verspätet an, so kann für diesen Zeitraum eine Minderung des Reisepreises erfolgen. Im vorliegenden Fall war das Gepäck falsch weitergeleitet worden und kam erst mit zwei bzw. vier Tagen Verspätung an. Die Fluggesellschaft entschuldigte sich dafür und überwies auch eine Erstattungssumme für Noteinkäufe. Der Reiseveranstalter bestritt jedoch, dass das Gepäck nicht in der gleichen Maschine wie die Reisenden befördert wurde. Eine solche pauschale Behauptung "ins Blaue hinein" ist nach Ansicht des Gerichts unerheblich, insbesondere da die Fluggesellschaft bereits ein anderes eingeräumt hatte. Für die Tage ohne Gepäck konnte der Reisepreis um 35 Prozent gemindert werden.
LG Frankfurt - Az: 2-24 S 15/09
Fundstelle: ReiseRecht aktuell
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