Gepäckverspätung bei Pauschalreise - auch der Veranstalter ist dran!

Reiserecht

Kommt das Gepäck eines Pauschalreisenden am Urlaubsort verspätet an, so kann für diesen Zeitraum eine Minderung des Reisepreises erfolgen. Im vorliegenden Fall war das Gepäck falsch weitergeleitet worden und kam erst mit zwei bzw. vier Tagen Verspätung an. Die Fluggesellschaft entschuldigte sich dafür und überwies auch eine Erstattungssumme für Noteinkäufe. Der Reiseveranstalter bestritt jedoch, dass das Gepäck nicht in der gleichen Maschine wie die Reisenden befördert wurde. Eine solche pauschale Behauptung "ins Blaue hinein" ist nach Ansicht des Gerichts unerheblich, insbesondere da die Fluggesellschaft bereits ein anderes eingeräumt hatte. Für die Tage ohne Gepäck konnte der Reisepreis um 35 Prozent gemindert werden.


LG Frankfurt/Main - Az: 2-24 S 15/09

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von WDR "Mittwochs live" *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.134 Bewertungen) - Bereits 358.960 Beratungsanfragen

Ich wurde sehr kompetent beraten und mein Sachverhalt hat sich binnen weniger Stunden geklärt. Nochmal herzlichen Dank auch für die zusätzlichen ...

Oguzhan Acikgöz, Düsseldorf

Herr Dr. Voß hat alle meine Fragen ausführlich und umfassend beantwortet. Er hat sichergestellt, dass ich alle Informationen hatte, die ich ...

Verifizierter Mandant