Gepäckverspätung
bei Pauschalreise - auch der Veranstalter ist dran!
Kommt
das Gepäck eines Pauschalreisenden am Urlaubsort verspätet an,
so kann für diesen Zeitraum eine Minderung des Reisepreises erfolgen.
Im vorliegenden Fall war das Gepäck falsch weitergeleitet worden und
kam erst mit zwei bzw. vier Tagen Verspätung an. Die Fluggesellschaft
entschuldigte sich dafür und überwies auch eine Erstattungssumme
für Noteinkäufe. Der Reiseveranstalter bestritt jedoch, dass
das Gepäck nicht in der gleichen Maschine wie die Reisenden befördert
wurde. Eine solche pauschale Behauptung "ins Blaue hinein" ist nach Ansicht
des Gerichts unerheblich, insbesondere da die Fluggesellschaft bereits
ein anderes eingeräumt hatte. Für die Tage ohne Gepäck konnte
der Reisepreis um 35 Prozent gemindert werden.