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Bei Mängeln über einzelne Tage wird nicht der Gesamtreisepreis gemindertTraten
Mängel bei einer Kreuzfahrt nur für einzelne Tage auf, etwa weil
Landausflüge bzw. Landaufenthalte ausfielen oder verkürzt wurden,
so ist die Minderung auf der Grundlage des Tages-Reisepreises und nicht
auf Grundlage des Gesamtreisepreises zu berechnen.
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