Sollen
Ansprüche wegen einer mangelhaften Reise geltend gemacht werden, so
muss dies binnen eines Monats nach Beendigung der Reise erfolgen. Hierbei
ist klar zum Ausdruck zu bringen, dass auf Grund der Mängel der Reisepreis
gemindert oder Schadensersatz gefordert wird. Es ist nicht ausreichend,