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Fallende Kokosnüsse - Reisemangel?

Fühlt sich ein Reisender dadurch beeinträchtigt, dass "alle paar Minuten eine Kokosnuss zu Boden kracht", so ist dies nicht nachvollziehbar - dies stellt keinen Reisemangel dar.
Unterlässt ein Reisender es schuldhaft, die Mängel vor Ort dem Reiseveranstalter anzuzeigen, so können keine Ansprüche wegen Reisemängeln gestellt werden. Dies gilt auch dann, wenn die Mängelanzeige statt an den Reiseveranstalter an die Hotelleitung gerichtet wird, da diese weder Vertreter noch Empfangsbote des Reiseveranstalters ist. Das Verschulden entfällt auch dadurch nicht, dass der Reisende irrtümlich annahm, die Hotelleitung sei sein Übermittlungsbote.
OLG Koblenz, 5.10.2009 - Az: 5 U 766/09
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