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Für subjektive "Reisemängel" gibt es kein Geld!

Will ein Reisender einen Reisemangel geltend machen, so sind diese vor Gericht so vorzutragen, dass festgestellt werden kann, ob der angebliche Mangel tatsächlich vorlag und ein konkretes Minderungsmaß bestimmt werden kann. Konkret bedeutet dies, dass es nicht ausreicht, darzustellen,
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