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Für subjektive "Reisemängel" gibt es kein Geld!Will
ein Reisender einen Reisemangel geltend machen, so sind diese vor Gericht
so vorzutragen, dass festgestellt werden kann, ob der angebliche Mangel
tatsächlich vorlag und ein konkretes Minderungsmaß bestimmt
werden kann. Konkret bedeutet dies, dass es nicht ausreicht, darzustellen,
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