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30% Minderung, wenn das Gepäck auf Schiffsreise fehltEs
liegt eine Beeinträchtigung der Gesamtreise vor, wenn das Gepäck
der Reisenden auf den ersten fünf Tagen einer zwölftägigen
Schiffsreise fehlt. Es besteht jedoch nur ein Minderungsanspruch i.H.v.
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