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Technofestival am Reiseort - Reisemangel!Im
vorliegenden Fall fand während der Reisedauer eine Woche lang ein
DJ-Techno-Festival statt. Darüber hinaus herrschte tagsüber am
Reiseort Baulärm. Daher konnte der Reisepreis um 40% gemindert werden.
Der fehlende Hinweis des Veranstalters auf die Lärmsituation am Reiseort
ist hingegen kein weiterer Mangel, da es ansonsten zu einer unzulässigen
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