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Baustellenlärm und laute Musik - 50% Minderung!

Im vorliegenden Fall störten tagsüber Baustellenlärm, der seinen Ursprung direkt neben dem Hotelzimmer hat. Hinzu kam bis spät in die Nacht laute Musik. Da es sich hierbei um einen Reisemangel handelt hielt das Gericht für die betroffenen Tage eine Minderung in Höhe von 50% des Reisepreises für angemessen.

Der Umstand, dass die Musik von einem öffentlichen Platz neben dem Hotel kam, war unerheblich. Zwar wurde der Lärm durch Aufbauarbeiten einer Showbühne in 25m Abstand zum Hotelzimmer verursacht, bei der von 8-18 Uhr zwei laute Kompressoren liefen und bis nach Mitternacht Musik gespielt wurde. Maßgeblich war aber die Lautstärke, die schließlich mit bis zu 140 Dezibel über der Schmerzgrenze lag und damit an insgesamt acht Tagen unzumutbar war.
LG Frankfurt - Az: 2-24 S 29/07
Quelle: ReiseRecht aktuell
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