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Strand wegen Kongress gesperrt - Minderung?
Im vorliegenden Fall fand zum Reisezeitpunkt ein Kongress statt, so dass die Hälfte des Strandes gesperrt wurde und umfangreiche Auf- und Umbauarbeiten an einer Veranstaltungsbühne erheblichen Schmutz und Lärm verursachten. Dies beeinträchtigte den Urlaub im gebuchten Badehotel und führten daher zu einer Minderung des Reisepreises i.H.v. 10%.

LG Frankfurt/Main, 19.5.2008 - Az: 2-24 S 53/07