| Strand wegen Kongress gesperrt - Minderung? |
| Im
vorliegenden Fall fand zum Reisezeitpunkt ein Kongress statt, so dass die
Hälfte des Strandes gesperrt wurde und umfangreiche Auf- und Umbauarbeiten
an einer Veranstaltungsbühne erheblichen Schmutz und Lärm verursachten.
Dies beeinträchtigte den Urlaub im gebuchten Badehotel und führten
daher zu einer Minderung des Reisepreises i.H.v. 10%.
LG Frankfurt/Main, 19.5.2008 - Az: 2-24 S 53/07 |