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Unbenutzbarer Strand - Minderung!

Im vorliegenden Fall war ein Strandabschnitt entgegen den Angaben im Reisekatalog größtenteils nicht begehbar und war auf Grund der Felsen und der nur kniehohen Wassertiefe Schwimmen und Schnorcheln unmöglich, da bei einem Wirbelsturm Teile des Strandes weggespült worden sind,
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