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Unbenutzbarer Strand - Minderung!Im
vorliegenden Fall war ein Strandabschnitt entgegen den Angaben im Reisekatalog
größtenteils nicht begehbar und war auf Grund der Felsen und
der nur kniehohen Wassertiefe Schwimmen und Schnorcheln unmöglich,
da bei einem Wirbelsturm Teile des Strandes weggespült worden sind,
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