AnwaltOnline - Ihr Rechtsanwalt im Netz
Folgen Sie uns: AnwaltOnline RSS-Feed Twitter facebook
 © 2000 -  AnwaltOnline

Freiluft-Disco kostet den Schlaf - Reisemangel!

Es liegt ein gravierender Reisemangel vor, wenn die Nachtruhe der Reisenden permanent durch den Lärm einer Freiluft-Disco gestört wird. Gerade im Urlaub ist ungestörter Schlaf von besonderer Bedeutung, so dass Schlaflosigkeit Ansprüche wegen vertaner Urlaubszeit begründen kann. Im vorliegenden Fall verurteilte das Gericht den Veranstalter zur Erstattung von 60% des Reisepreises und 600 EUR Schadensersatz (da die Minderungsgrenze von 50% überschritten wurde). Die Reisenden waren während ihrer Pauschalreise ins ägyptische Hurghada täglich um den Schlaf gebracht worden, da sich am Swimmingpool ihres Hotels eine täglich von 22 bis 5 Uhr geöffnete Freiluft-Disco befand. Ein Einschlafen allenfalls mit zugestopften Ohren und geschlossenen Fenstern möglich.
AG Köln, 23.5.2008 - Az: 133 C 533/06
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.


AnwaltOnline wird empfohlen von ComputerBild und vielen anderen Unternehmen, Organisationen und Institutionen

RSS-Feed zum Reiserecht  | Nach Oben