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Einzelne Kakerlaken - Reisemangel oder nicht?
In einem Urlaubsland wie Kuba sind drei Kakerlaken im Hotelzimmer noch kein Reisemangel. Eine Minderung von 15% des Reisepreises ist jedoch möglich, wenn der Fitneßraum, die Umkleidekabine und die Dusche in einem unter keinen Umständen akzeptablen Zustand sind. Die Reisenden konnten den Zustand mit Fotos belegen.
Darüber hinaus bestätigte das Gericht weitere Mängel, die bereits in der Vorinstanz anerkannt worden. In der Gesamtheit ergab sich aufgrund der hohen Minderungsquote dann noch eine Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit.

LG Frankfurt - Az: 2-24 S 281/05