Verbindung
zwischen zwei Räumen nicht beleuchtbar - Reisemangel
Es
handelt sich um einen Reisemangel, wenn der Verbindungsbereich zweier Räume
innerhalb einer Wohneinheit nicht beleuchtet werden kann. Will ein Reisender
aufgrund dieses Umstandes Schadensersatz gelten machen, weil es zu einem
Unfall gekommen ist, so obliegt es dem Reisenden, den Nachweis zu erbringen,