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Baustellenlärm - 25% Minderung!Muß
ein Reisender dauerhaften und intensiven Baustellenlärm ertragen,
so kann der Reisepreis um 25% gemindert werden. Handelt es sich faktisch
um eine Pauschalreise, so ist der Gesamtreisepreis heranzuziehen. Vorliegend wurde die Reise als "Sportreise" angeboten. Daher ist eine Trennung in Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Reiserecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |