![]() |
| © 2000 - AnwaltOnline |
Durchfall auch bei ungeklärter Ursache Reisemangel?Es
liegt bei einem Durchfall aus ungeklärter Ursache kein Reisemangel
vor. Dies wäre nur dann der Fall, wenn der Durchfall auf Leistungsmängeln
des Veranstalters (z.B. verdorbene Lebensmittel) beruht. Der Reisende muß
dies jedoch konkret nachweisen.
Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Reiserecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |