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Forderungen immer an den Vertragspartner
Im vorliegenden Fall hatte ein Reisender reservierte Hotelzimmer aufgrund (angeblicher) Mängel vorzeitig gekündigt und verlangte nun vom Hotel die Erstattung des Zimmerpreises. Da die Zimmer jedoch vom Reisebüro im eigenen Namen reserviert und dann mit einem Aufschlag an den Gast vermietet wurden waren, verwies man den Gast an das Reisebüro. Zu Recht, wie das Gericht befand, da zwischen Hotel und Gast kein Vertragsverhältnis entstanden war. Die Klage des Gastes gegen das Hotel wurde daher abgewiesen.

OLG Düsseldorf - Az: I-10 U 158/05