Im
vorliegenden Fall hatte ein Reisender reservierte Hotelzimmer aufgrund
(angeblicher) Mängel vorzeitig gekündigt und verlangte nun vom
Hotel die Erstattung des Zimmerpreises. Da die Zimmer jedoch vom Reisebüro
im eigenen Namen reserviert und dann mit einem Aufschlag an den Gast vermietet
wurden waren, verwies man den Gast an das Reisebüro. Zu Recht, wie
das Gericht befand, da zwischen Hotel und Gast kein Vertragsverhältnis
entstanden war. Die Klage des Gastes gegen das Hotel wurde daher abgewiesen.