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Disko nicht vorhanden - Mangel?
Wurde eine - tatsächlich nicht vorhandene - Diskothek in einer Reihe von Angeboten des Hotels aufgeführt und nicht besonders hervorgehoben, so rechtfertigt das Fehlen wegen Geringfügigkeit keine Minderung. Maßgeblich für die Beurteilung ist der Reiseprospekt und nicht Prospekte, die im Hotel ausliegen.

AG Duisburg, 16.6.2005 - Az: 49 C 1338/05