| Disko nicht vorhanden - Mangel? |
| Wurde
eine - tatsächlich nicht vorhandene - Diskothek in einer Reihe von
Angeboten des Hotels aufgeführt und nicht besonders hervorgehoben,
so rechtfertigt das Fehlen wegen Geringfügigkeit keine Minderung.
Maßgeblich für die Beurteilung ist der Reiseprospekt und nicht
Prospekte, die im Hotel ausliegen.
AG Duisburg, 16.6.2005 - Az: 49 C 1338/05 |