| Entschädigungsforderung und Fristablauf |
| Auch
dann, wenn eine Entschädigungsforderung per Fax um 22.58 Uhr am letzten
Tag der 4-Wochen-Frist zur Anspruchsanmeldung abgeschickt wird, ist die
Frist gewahrt. Die Forderung kann nicht mit der Begründung zurückgewiesen
werden, diese hätte zu während der Geschäftszeiten eingehen
müssen.
Im vorliegenden Fall hatten die Reisenden jedoch einen entscheidenden Fehler begangen, der zur Zurückweisung der Klage führte: Die Forderung wurde lediglich angekündigt und nicht konkret aufgelistet. AG Hamburg, 29.11.2005 - Az: 23A C 353/05 |