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Bei Mängeln einfach summieren?

War eine Reise mangelhaft, so erfolgt die Feststellung der Minderung nicht mittels Summierung von Quoten anderer Fälle aus tabellarischen Aufstellungen. Die Minderung ist mittels Gesamtwürdigung festzustellen. Stehen Leistungsteile mit einem mangelhaften Leistungsteil in enger Verbindung, so sind diese ebenfalls zu berücksichtigen.

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