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Bei Mängeln einfach summieren?War
eine Reise mangelhaft, so erfolgt die Feststellung der Minderung nicht
mittels Summierung von Quoten anderer Fälle aus tabellarischen Aufstellungen.
Die Minderung ist mittels Gesamtwürdigung festzustellen. Stehen Leistungsteile
mit einem mangelhaften Leistungsteil in enger Verbindung, so sind diese
ebenfalls zu berücksichtigen.
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