| Gestank im Urlaub – Reisemangel? |
| Gestank
am Urlaubsort oder im Hotelzimmer muß nicht hingenommen werden. Es
handelt sich hierbei um einen Reisemangel, der zu einer Minderung berechtigt.
Im vorliegenden Fall war die Reisende gleich doppelt getroffen – im Schrank unter dem Waschbecken ihres Hotelzimmers hatte sich Schimmel gebildet und es war ein deutlicher Modergeruch wahrzunehmen. Da das Hotel seine Abwässer ungeklärt in das Meer einleitete, stank es auch am Strand. Die Reisende wies den Reiseleiter unter Zeugen umgehend auf diese Umstände hin. Das Gericht befand eine Minderung von 3% sowie 5% für angemessen. AG Bad Homburg – Az: 2 C 150/04 [23] |