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Bus statt Flug – Reisemangel?

Wird statt eines ursprünglich geplanten Fluges für einen 3-stündigen Transfer ein klimatisierter Reisebus verwendet, so stellt der Verkehrsmittelwechsel lediglich eine unbeachtliche Abweichung vom zugesicherten Reiseverlauf dar. Daher kommt weder eine Minderung noch Schadenersatz in Betracht.
AG Bonn - Az: 18 C 140/96
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