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Bus statt Flug – Reisemangel?Wird
statt eines ursprünglich geplanten Fluges für einen 3-stündigen
Transfer ein klimatisierter Reisebus verwendet, so stellt der Verkehrsmittelwechsel
lediglich eine unbeachtliche Abweichung vom zugesicherten Reiseverlauf
dar. Daher kommt weder eine Minderung noch Schadenersatz in Betracht.
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