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Bei Mängeln kommt es auf den Katalog an!

Die Zusicherungen eines Reisebüros sind kein Grund für eine Erstattung bei Mängeln. Vielmehr kommt es bei einer Pauschalreise allein auf die Katalogangaben an. Bestehen zwischen den Angaben des Reisebüros und den des Veranstalters Widersprüche, so gilt alleine der Katalog.
LG München I - Az: 34 S 8856/03
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