| Bei Mängeln kommt es auf den Katalog an! |
| Die
Zusicherungen eines Reisebüros sind kein Grund für eine Erstattung
bei Mängeln. Vielmehr kommt es bei einer Pauschalreise allein auf
die Katalogangaben an. Bestehen zwischen den Angaben des Reisebüros
und den des Veranstalters Widersprüche, so gilt alleine der Katalog.
LG München I - Az: 34 S 8856/03 |