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Auf Treppe ausgerutscht – Reisemangel?
Ein Hotelgast, der sich beim Ausrutschen auf einer nassen Hoteltreppe verletzt, kann aufgrund dessen keinen Reisemangel geltend machen, da bei all-inclusive Hotels mit Verschmutzungen zu rechnen sei. Ein Schmerzensgeld kommt ebenfalls nicht in Betracht.
Im der Entscheidung zugrunde liegenden Fall war ein allinclusive Urlauber auf einer schadhaften und aufgrund von übergeschwappten Getränken nassen Treppe gestürzt. Da jedoch in südlichen Ländern mit einer weniger soliden Bauweise zu rechnen ist, bei preiswerten Reisen kein 5-Sterne Sicherheitsmaßstab angewendet werden kann und bei allinclusive Hotels mit Bodenverschmutzungen zu rechnen ist wurde der Klage nicht stattgegeben.

LG Düsseldorf – Az: 8 O 388/02