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Billig-Airline als Reisemangel?Wirbt
der Reiseveranstalter mit dem Transport durch eine renommierte Airline
und erfolgt diese dann jedoch stattdessen mit einer Billig-Airline, so
kann eine Minderung des Reisepreises um 15% angebracht sein.
Auch wenn der Flug als solcher keinen Beanstandungsgrund geliefert hat, ist der Wechsel der Airline ein Reisemangel. Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Reiserecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |