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Durchfall – Reisemangel?Eine
Diarrhö kann nicht ohne weiteres als Reisemangel geltend gemacht werden.
Der Nachweis mangelnder Verpflegung und/oder Hygiene ist nicht dadurch
erbracht, daß zahlreiche andere Gäste gleiche Symptome aufwiesen.
Da eine etwaige mangelnde Einhaltung der Hygienevorschriften vorliegend nich nachweisbar war, bestand kein Anspruch auf Schadenersatz. |