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Hallenbad nicht vorhanden
Ist im gebuchten Hotel trotz Katalogbeschreibung kein Hallenbad vorhanden, so berechtigt dies zu einer Minderung des Reisepreises i.H.v. 10 Prozent.
Auf Leistungen, die in der gültigen Hotelbeschreibung nicht vorkommen, kann der Reisende jedoch nicht pochen. Auch wenn im Reisebüro eventuell eine Beschreibung aus dem Sommer- nicht aber aus dem gültigen Winterkatalog vorgelegt wurde, ist die dortige Beschreibung unerheblich.

 LG Düsseldorf - Az: 22 S 531/01