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Falsche Etage und zu schlappe Klimaanlage1.
Wird ein Reiseteilnehmer trotz Zusage der Unterbringung in der oberen
Etage im 2. von 5 Stockwerken untergebracht, so kann der Reisepreis um
5% für jeden Tag dieser Unterbringung gemindert werden. Der Umzugstag
in die obere Etage führt zu einer Minderung i.H.v. einem Reisetagespreis.
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