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Ersatzunterkunft immer ReisemangelWird
der Reisende nicht im gebuchten Hotel, sondern in einer Ersatzunterkunft
untergebracht, so liegt ein Reisemangel vor. Dies entschied das AG Düsseldorf
in einem Fall, in dem der Kläger nicht in dem von ihm auf Grund der
Katalogbeschreibung ausgewählten Hotel untergebracht wurde.
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