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Anforderungen an Reiseleiter
An einen Reiseleiter einer Bus-Rundreise können nicht die gleichen Anforderungen gestellt werden wie an den Begleiter einer Studienreise. Der Leiter einer Rundreise muß die Fahrt zu den einzelnen Zielen der Rundreise organisieren. "Wissenschaftsbezogene Qualifikationen und besonderes Fachwissen über das Reiseziel" sind jedoch nicht notwendig.
Im vorliegenden Fall wurde von der Klägerin eine Rundreise durch die Vereinigten Staaten gebucht. Der Reiseveranstalter hatte eine deutschprachige Reiseleitung sowie einen klimatisierten Bus zugesagt. Nach Ihrer Rückkehr forderte die Klägerin den vollständigen Reisepreis zurück und begründete dies mit Ihrer Unzufriedenheit mit dem Reiseleiter. Insbesondere warf Sie dem Reiseleiter mangelnde Deutschkenntnisse vor. Weiterhin sei die Klimaanlage im Bus nicht ständig funktionabel gewesen.
Der Veranstalter erstattete daraufhin freiwillig 20% des Reisepreises. Die Klägerin entschied sich jedoch für den Klageweg, da Ihr die Erstattung nicht ausreichend erschien.
Die bemängelten Deutschkenntnisse sowie die ausgefallene Klimaanlage stellen in der Tat Reisemängel dar, die jedoch mit 20% ausreichend bemessen sind. Alle versprochenen Ziele und Hotels wurden erreicht und somit sei die Hauptleistung der Rundreise erbracht worden.

AG Hannover, Az.: 511 C 8509/01