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Wenn das Kind kein Bett hatGegenüber
einem Reiseveranstalter, der bei einer MexikoFlugreise für ein Ehepaar
mit Kind das zugesagte Zustellbett für das Kind nicht zur Verfügung
stellen kann, kann eine Minderung von 50 Prozent des auf das Kind entfallenden
All - inclusive - Preises geltendgemacht werden.
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