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Wenn das Kind kein Bett hat

Gegenüber einem Reiseveranstalter, der bei einer MexikoFlugreise für ein Ehepaar mit Kind das zugesagte Zustellbett für das Kind nicht zur Verfügung stellen kann, kann eine Minderung von 50 Prozent des auf das Kind entfallenden All - inclusive - Preises geltendgemacht werden.
Amtsgericht Kleve, Urteil vom 28.2.2001 - 35C 209/0 0
Quelle: NJW RR 2002, 562
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