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Extrabett fehlt - Minderung?Fehlt
bei der Urlaubsreise das zugesagte Extrabett für ein Kind, so ist
lediglich der Reisepreis des Kindes reklamierbar. Im zu entscheidenden
Fall war das gebuchte Zimmer nicht mit dem der Familie zugesagten Extrabett
für das Kind ausgestattet worden. Der Veranstalter bot daraufhin eine
Entschädigung i.H.v. DM 585,-, es wurden jedoch DM 1.800,00 Entschädigung
für die Reise nach Mexiko gefordert. Dies entsprach ca. 25% des Reisepreises.
Das AG Kleve entschied jedoch, daß lediglich eine Beeinträchtigung der Reise des Kindes nicht jedoch der der Eltern vorlag. Somit hatte sich der Rückerstattungsbetrag am dem Reisepreis des Kindes zu orientieren - die gebotene Summe entsprach somit ca. 50% und sei daher ausreichend. |