| Fax nach Büroschluss gilt |
| Die
einmonatige Ausschlussfrist (§ 6 51g BGB) für die Anmeldung von
Ansprüchen wegen Reisemängeln beim Reiseveranstalter wird auch
dann gewahrt, wenn ein Fax schreiben, mit dem die Ansprüche geltend
gemacht werden, am letzten Tag der Frist um 17:40 nach Büroschluss
bei dem Reiseveranstalter eingeht.
Landgericht
Düsseldorf, Urteil vom 30.12.1999 - 22 S 62/99
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