| Fluggeräusche |
| Fluggeräusche
in der Zeit von 4:00 Uhr bis 24:00 Uhr wegen der Nähe des Hotels zu
einem Flughafen begründen, wenn keine besonderen Erschwernisse vorgetragen
werden, eine Minderung des Reisepreises um 10 Prozent.
Landgericht Kleve, Urteil vom 25.5.2000 - 6 S 60/00 |