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Fluggeräusche
Fluggeräusche in der Zeit von 4:00 Uhr bis 24:00 Uhr wegen der Nähe des Hotels zu einem Flughafen begründen, wenn keine besonderen Erschwernisse vorgetragen werden, eine Minderung des Reisepreises um 10 Prozent.

Landgericht Kleve, Urteil vom 25.5.2000 - 6 S 60/00