| Bei Platikarmband 5% weniger |
| Muss
der Reisende bei einer All - inclusive - Reise ein nicht abnehmbares Plastikarmband
tragen, weil er sonst an den Mahlzeiten nicht teilnehmen könnte, kann
er den Reisepreis um 5% mindern. Dieses Recht entfällt nicht, wenn
im Katalog lediglich folgender Hinweis steht: „Als Berechtigungs/Identifizierungshinweis
ist in den meisten Hotels immer ein Armbändchen zu tragen“. Aus diesem
Hinweis kann der Reisende nämlich weder entnehmen, ob die Tragepflicht
auch in dem von ihm gebuchten Hotel besteht, noch geht daraus hervor, dass
das Armband nicht abgenommen werdeen kann.
LG Frankfurt a.M. - Urteil v. 19.08.1999 - 2/24 S 341/98 |