| Fehlende Klimaanlage in Schiffskabine |
| Das
Fehlen einer im Katalog zugesicherten Klimaanlage in der Schiffskabine
bei hohen Temperaturen und fehlender Durchlüftungsmöglichkeit
stellt einen schwerwiegenden Reisemangel dar.
AG Königstein, Urt. v. 8.5.1996; 21 C 97/96 |