| Schlafraum ohne Fenster |
| Fehlt
dem Schlafzimmer einer für drei Wochen gemieteten Wohnung ein Fenster,
ohne daß der Vermieter darauf hingewiesen hat, besteht ein fristloser
Kündigungsgrund für den Mieter.
AG Flensburg, Urt. v. 30.1.1996; 62 C 657/95 |