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Disco am Urlaubsort

Wurde ein Hotel in "ruhiger Lage" gebucht und es ist dennoch nächtlicher Discolärm ertragen, kann dieser Umstand zur Minderung des Reisepreises bis zu 20 Prozent berechtigen.
In dem zu entscheidenen Fall war eine Discothek bis morgens um vier Uhr gut hörbar. Die Richter begründeten ihr Urteil mit dem Argument, dass angesichts der im Reisekatalog enthaltenen Werbung, ein konstanter Lärmpegel bis in die frühen Morgenstunden nicht hinzunehmen sei.
OLG Köln, Az. 2 K 2340/98
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