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Geist-Chirurgie-Reise und irreführende WerbungIm
vorliegenden Fall warb ein Verein für "Therapeutische Reisen" auf
die Philippinen und suggerierte hierbei, dass "Geist-Chirurgie" einen therapeutischen
Erfolg bewirke. Dies ist aber eine irreführende Werbung und verstößt
gegen § 3 Nr. 1 Heilmittelwerbegesetz, da einer solchen Werbeaussage
jegliche wissenschaftliche Grundlage fehlt.
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