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Keine Haftung des Veranstalters für klimatische Verhältnisse am Reiseort!

Sofern vom Reiseveranstalter keine bestimmten klimatischen Verhältnisse zugesichert wurden bzw. keine Informationen hinsichtlich der klimatischen Verhältnisse am Reiseort, die dem Veranstalter vorlagen, dem Reisenden vorenthalten worden, so haftet der Reiseveranstalter weder für klimatische Verhältnisse am Reiseort noch für außergewöhnliche Naturereignisse.
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