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Informationspflicht über Pass- und Visumspflichten auch bei Nicht-EU-Bürgern!Zwar
gilt die sich aus §§ 4 und 5 BGB-InfoV ergebende Pflicht zur
Unterrichtung über Pass- und Visumspflichten nicht für Nicht-EU-Bürger,
dennoch ist der Veranstalter und der Vermittler als Erfüllungsgehilfe
verpflichtet, nichtdeutsche Kunden über Einreisevorschriften bei der
Buchung zu informieren, wenn eine fremde Staatsangehörigkeit des Kunden
erkennbar ist.
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