Internetbuchungsplattform
zur Reisevermittlung ist kein Reiseveranstalter
Bei
einer Internetbuchungsplattform, die keine Reisen im eigenen Namen anbietet
sondern nur vermittelt, ist der Betreiber der Plattform weder Reiseveranstalterin
noch Leistungsträger. Vielmehr ist der Betreiber wie ein "online-Reisebüro"
als Reisevermittler anzusehen, wenn dies dem Kunden mit hinreichender Deutlichkeit
offengelegt wird. Dies ist dann der Fall, wenn aus dem Internetausdruck
zur Buchung unmissverständlich hervorgeht, dass der Luftfrachtführer
eine andere Firma ist, die auch die Flüge bestätigt und zudem
in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Plattformbetreibers steht,
dass ausschließlich als Vermittler von Beförderungs-, Unterkunfts-
und damit verbundenen Leistungen aufgetreten wird und selbst keine eigenen
Reisen veranstaltet werden.