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Informationspflicht des Reiseveranstalters auch bei Internetwerbung

Der Informationspflicht des Reiseveranstalters (deutlich lesbare, klare und genaue Angaben hinsichtlich verschiedener Einzelheiten der Reise) ist auch dann nachzukommen, wenn im Internet geworben wird und nach Ansicht des Veranstalters nicht in erster Linie Endverbraucher angesprochen werden
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