![]() |
| © 2000 - AnwaltOnline |
Informationspflicht des Reiseveranstalters auch bei InternetwerbungDer
Informationspflicht des Reiseveranstalters (deutlich lesbare, klare und
genaue Angaben hinsichtlich verschiedener Einzelheiten der Reise) ist auch
dann nachzukommen, wenn im Internet geworben wird und nach Ansicht des
Veranstalters nicht in erster Linie Endverbraucher angesprochen werden
Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Reiserecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |