AnwaltOnline - Ihr Rechtsanwalt im Netz
Folgen Sie uns: AnwaltOnline RSS-Feed Twitter facebook
 © 2000 -  AnwaltOnline

Änderungen der Einreisebestimmungen - Hinweispflicht des Veranstalters?

Ändern sich nach Vertragsschluss die Einreisebedingungen des Ziellandes, so besteht keine Hinweispflicht des Veranstalters. Eine Schadensersatzpflicht bei unterlassener Information besteht daher nicht. Zwar ist bei Buchung grundsätzlich ungefragt über die im jeweiligen Durchreiseland oder Zielland geltenden Einreisebestimmungen zu unterrichten, hierzu genügt jedoch ein entsprechender Hinweis bei Buchung. Zwischen Buchung und Reiseantritt ist der Veranstalter lediglich verpflichtet, über unvorhersehbare Ereignisse im Zielgebiet zu informieren. Die Änderung von Einreisebedingungen fällt nicht darunter.
OLG Rostock, 7.8.2008 - Az: 1 U 143/08
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.


AnwaltOnline wird empfohlen von SWR / ARD Buffet und vielen anderen Unternehmen, Organisationen und Institutionen

RSS-Feed zum Reiserecht  | Nach Oben