Änderungen
der Einreisebestimmungen - Hinweispflicht des Veranstalters?
Ändern
sich nach Vertragsschluss die Einreisebedingungen des Ziellandes, so besteht
keine Hinweispflicht des Veranstalters. Eine Schadensersatzpflicht bei
unterlassener Information besteht daher nicht. Zwar ist bei Buchung grundsätzlich
ungefragt über die im jeweiligen Durchreiseland oder Zielland geltenden
Einreisebestimmungen zu unterrichten, hierzu genügt jedoch ein entsprechender
Hinweis bei Buchung. Zwischen Buchung und Reiseantritt ist der Veranstalter
lediglich verpflichtet, über unvorhersehbare Ereignisse im Zielgebiet
zu informieren. Die Änderung von Einreisebedingungen fällt nicht
darunter.