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Aufklärungspflicht über Pass- und Visumserfordernisse bei reinem Reisevermittlungsvertrag?Bei
einem reinem Reisevermittlungsvertrag gehört die Unterrichtung über
Pass- und Visumserfordernisse nicht zur Beratung bei der Auswahl einer
Reise. Dies gehört vielmehr zur Durchführung der Reise, die zu
dem mit dem Reiseveranstalter zustande kommenden Reisevertrag zählt.
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