Reiseveranstalter
haftet nicht für Weisungen des Schiffsarztes
Legt
der Schiffsarzt eines Kreuzfahrtschiffes einem Passagier aus medizinischen
Gründen nahe, auf bereits gebuchte Landgänge zu verzichten, so
kann der Reiseveranstalter nicht für eine Fehldiagnose haftbar gemacht
werden. Weder kann sich das Reiseunternehmen den Weisungen des Schiffsarztes
wiedersetzen noch ist es befugt dem Arzt Weisungen zu erteilen. Es ist