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Reiseveranstalter haftet nicht für Weisungen des Schiffsarztes

Legt der Schiffsarzt eines Kreuzfahrtschiffes einem Passagier aus medizinischen Gründen nahe, auf bereits gebuchte Landgänge zu verzichten, so kann der Reiseveranstalter nicht für eine Fehldiagnose haftbar gemacht werden. Weder kann sich das Reiseunternehmen den Weisungen des Schiffsarztes wiedersetzen noch ist es befugt dem Arzt Weisungen zu erteilen. Es ist
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