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Aufklärungspflicht über Chikungunya-Virus?Da
sich mit ausreichendem Mückenschutz vor dem Chikungunya-Virus geschützt
werden kann, stellt dieser keine erhebliche Gefährdung für Leib
oder Leben des Reisenden dar. Insoweit besteht keine Aufklärungspflicht
des Reiseveranstalters bezüglich des Chikungunya-Virus.
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